Schweizer KI im KMU: Apertus, Infomaniak und der Datenschutz

Wer in einem Schweizer Betrieb Belege, Anfragen oder Mahnungen mit einem Sprachmodell verarbeiten will, stösst auf drei Fragen: Welches Modell, bei welchem Anbieter, und darf ich die Daten überhaupt dorthin schicken? Seit September 2025 gibt es mit Apertus ein offenes Modell aus der Schweiz, und mit Infomaniak einen Anbieter, der es im eigenen Rechenzentrum betreibt. Dieser Ratgeber ordnet ein, was das für ein KMU bedeutet, und wo die Grenze zu amerikanischen Anbietern verläuft. Stand: 8. Oktober 2026.

Weg eines Belegs durch eine KI-Verarbeitung: Der Beleg kommt aus dem Postfach, ein Modell in der Schweiz liest ihn, daraus entsteht ein Vorschlag mit Prüfprotokoll, und ein Mensch gibt ihn in bexio oder myfactory freiPostfach oderScannerBeleg, Anfrageoder Listeoffener PostenModell in derSchweizLesen, Feldererkennen,ProtokollschreibenVorschlagEntwurf mit denerkanntenWertenbexio odermyfactoryMensch prüftund gibt freiWeg eines Belegs durch eine KI-Verarbeitung: Der Beleg kommt aus dem Postfach, ein Modell in der Schweiz liest ihn, daraus entsteht ein Vorschlag mit Prüfprotokoll, und ein Mensch gibt ihn in bexio oder myfactory freiPostfach oder ScannerBeleg, Anfrage oder Liste offenerPostenModell in der SchweizLesen, Felder erkennen, ProtokollschreibenVorschlagEntwurf mit den erkannten Wertenbexio oder myfactoryMensch prüft und gibt frei

Was Apertus ist

Apertus ist das Sprachmodell der Swiss AI Initiative, entwickelt von der ETH Zürich, der EPFL und dem nationalen Rechenzentrum CSCS in Lugano, trainiert auf dem Supercomputer Alps. Die erste Version erschien laut Medienmitteilung der ETH am 2. September 2025 in zwei Grössen mit 8 und 70 Milliarden Parametern, trainiert auf 15 Billionen Tokens in über 1'000 Sprachen, darunter Schweizerdeutsch und Rätoromanisch. Das Besondere ist nicht die Grösse, sondern die Offenheit: Gewichte, Trainingsdaten, Trainingscode und Zwischenstände sind veröffentlicht, unter einer Lizenz, die auch die kommerzielle Nutzung erlaubt. Die Trainingsdaten stammen nur aus öffentlichen Quellen und respektieren Opt-out-Wünsche von Websites, auch rückwirkend.

Am 24. Juli 2026 folgte laut CSCS Apertus 1.5: Die Modelle verstehen nun Bilder und Audio, haben einen zuschaltbaren Denkmodus, ein viermal längeres Kontextfenster und folgen Anweisungen und Werkzeugaufrufen besser. Für ein KMU heisst das: Ein gescannter Beleg lässt sich als Bild an das Modell geben, ohne vorher eine Texterkennung zu brauchen.

Was Apertus nicht ist: ein Konkurrent der grössten amerikanischen Modelle. Die Entwickler sagen das selbst. Für das Lesen von Belegen, das Zuordnen von Positionen und das Formulieren von Texten in Landessprachen reicht es; für komplexe Programmierung oder lange Schlussfolgerungen sind die grossen Modelle weiter.

Wo Apertus läuft

Ein offenes Modell ist eine Datei, kein Dienst. Wer es nutzen will, braucht jemanden, der es betreibt:

  • Infomaniak bietet Apertus 1.5 70B über seine AI Tools an, neben Modellen von Mistral, Qwen und Google, über eine Schnittstelle, die zu OpenAI kompatibel ist.
  • Swisscom stellt Apertus laut ETH-Mitteilung Geschäftskunden über seine Swiss AI Platform bereit.
  • Public AI betreibt eine Chat-Oberfläche, mit der sich das Modell ohne Installation ausprobieren lässt.
  • Selbst betreiben: Die 8B-Version läuft auf einem kräftigen Arbeitsplatzrechner, die 70B-Version braucht eine Grafikkarte mit viel Speicher oder einen Server. Dann verlässt kein Byte das Haus, dafür trägt man Betrieb und Updates selbst.
  • Hochschulen erhalten Zugang über einen Dienst des CSCS.

Der Kanton Tessin übersetzt laut CSCS Behördendokumente mit einem eigenen Apertus-Dienst, die Basler Redaktion Bajour betreibt das Modell lokal in ihrer Redaktion. Das sind die Fälle, für die das Modell gedacht ist: sensible Texte, die das Land nicht verlassen sollen.

Was Infomaniak AI Tools bietet

Infomaniak ist ein Genfer Hoster, der seine KI-Dienste in eigenen Rechenzentren in der Schweiz betreibt. Für ein KMU sind vier Eigenschaften entscheidend, alle laut Produktseite:

  • Keine Speicherung: Anfragen und Antworten werden weder gespeichert noch zum Training der Modelle oder zur Verbesserung der Dienste verwendet.
  • Modellauswahl: Neben Apertus laufen dort Mistral Small, Qwen, Gemma und weitere offene Modelle, einige mit Bildeingabe und Kontextfenstern von 100'000 bis 256'000 Tokens. So lässt sich je Aufgabe das passende Modell wählen, ohne den Anbieter zu wechseln.
  • Abrechnung nach Verbrauch: Bezahlt wird je verarbeitete Million Tokens, getrennt nach Eingabe und Ausgabe, ohne Grundgebühr; zum Start gibt es ein Guthaben. Eine Belegseite kostet damit weniger als einen Rappen; die aktuelle Preisliste steht beim Anbieter.
  • Weitere Dienste: Spracherkennung mit Whisper, Einbettungen für die semantische Suche, Bildgenerierung, Funktionsaufrufe und MCP, um ein Modell mit der eigenen Anwendung zu verbinden.

Für die Abläufe in diesem Ratgeber (Beleg lesen, Anfrage in eine Offerte wandeln, Mahntext formulieren) ist das die erste Wahl: Schweizer Recht, Schweizer Rechenzentrum, keine Speicherung, offene Modelle.

Mistral als Weg über die EU

Reicht ein offenes Modell nicht, ist Mistral aus Paris die nächste Stufe. Die Verarbeitung findet laut Datenschutzerklärung in der EU statt; Eingaben und Ausgaben werden nach der Antwort noch 30 Tage zur Missbrauchskontrolle aufbewahrt, ausser die Option «Zero Data Retention» ist aktiviert, dann nicht. Daten gehen nur ausnahmsweise an Anbieter ausserhalb der EU, und dann mit den Standardvertragsklauseln der EU-Kommission. Die EU steht auf der Länderliste des Bundesrats mit angemessenem Datenschutz, eine Übermittlung dorthin braucht keine zusätzlichen Garantien.

Mistral hat ausserdem ein eigenes Modell für Texterkennung aus PDF und Bild, das für Belegstapel schneller und günstiger ist als ein grosses Sprachmodell.

Wann ein US-Anbieter zulässig ist

Die Modelle von Anthropic, OpenAI und Google sind die stärksten am Markt, und sie verarbeiten Daten in den USA. Das Schweizer Datenschutzgesetz erlaubt eine Übermittlung ins Ausland ohne Zusatzgarantien nur in Länder mit angemessenem Schutz. Der Bundesrat hat laut Medienmitteilung vom 14. August 2024 die USA auf diese Liste gesetzt, aber nur für Unternehmen, die sich unter dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert haben. Ob ein Anbieter zertifiziert ist, zeigt die Teilnehmerliste auf dataprivacyframework.gov. Anthropic stützt sich in seiner Datenschutzerklärung (Stand Oktober 2026) auf Standardvertragsklauseln und nennt das Framework nicht; wer einen US-Anbieter einsetzt, prüft die Liste darum selbst, bevor er sich auf die Zertifizierung verlässt.

Ohne Zertifizierung bleibt der Weg über Standardvertragsklauseln (Art. 16 Abs. 2 DSG) plus einen Auftragsbearbeitungsvertrag (Art. 9 DSG), in dem der Anbieter zusichert, die Daten nicht zum Training zu nutzen. Die geschäftlichen Angebote der grossen US-Anbieter enthalten solche Verträge. Dazu kommt die Pflicht, die betroffenen Personen darüber zu informieren, dass ihre Daten in die USA gehen, etwa in der Datenschutzerklärung des Betriebs.

Zusammengefasst, ohne Rechtsberatung zu sein:

DatenInfomaniak (CH)Mistral (EU)US-Anbieter
Lieferantenrechnungen, Artikel, Preisejajaja, mit Vertrag
Kundenadressen, Anfragen, Mahnungenjajaja, mit Vertrag, Standardvertragsklauseln und Hinweis
Besonders schützenswerte Daten (Gesundheit, Finanzen, Religion)ja, mit Einwilligung oder Gesetzja, mit Einwilligung oder Gesetznur nach Prüfung im Einzelfall
Daten unter Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB)nur mit Vertrag als Hilfspersonzu vermeidenzu vermeiden

Das Berufsgeheimnis als Grenze

Ärztinnen, Anwälte, Revisoren und ihre Hilfspersonen unterliegen Art. 321 des Strafgesetzbuchs. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte schreibt auf seiner Seite zur Bekanntgabe von Patientendaten, dass IT-Dienstleister als Hilfspersonen gelten, dass bei Cloud-Diensten aus Vorsicht die Einwilligung der Patienten einzuholen ist, und dass Cloud-Dienste im Ausland in jedem Fall zu vermeiden sind, weil ausländisches Recht nicht immer einen Schutz bietet, der Art. 321 entspricht. Für diese Berufe ist ein Modell in der Schweiz darum keine Geschmacksfrage, sondern die einzige Option, und auch dort gehört der Anbieter vertraglich als Hilfsperson eingebunden.

Für die meisten KMU gilt das nicht. Eine Schreinerei, ein Handelsbetrieb oder eine Agentur verarbeitet gewöhnliche Personendaten: Namen, Adressen, Bestellungen. Dafür genügt das Datenschutzgesetz mit Auftragsbearbeitungsvertrag und Datenminimierung, und die Wahl des Anbieters ist eine Frage von Vertrauen, Preis und Leistung.

Entscheidungshilfe

  1. Welche Daten? Gewöhnliche Geschäftsdaten, besonders schützenswerte Daten oder Berufsgeheimnis. Je höher die Stufe, desto näher bleibt die Verarbeitung.
  2. Welche Aufgabe? Belege lesen, Texte formulieren, Positionen zuordnen: ein offenes Modell in der Schweiz reicht. Lange Analysen, Programmierung, mehrstufige Schlussfolgerungen: EU oder USA.
  3. Welcher Vertrag? Immer einen Auftragsbearbeitungsvertrag; bei US-Anbietern dazu Standardvertragsklauseln oder die Zertifizierung, und einen Hinweis in der eigenen Datenschutzerklärung.
  4. Nur die nötigen Felder: Ein Modell, das eine Rechnung lesen soll, braucht die Rechnung, nicht die Kundendatei.
  5. Mensch gibt frei: Was das Modell erzeugt, ist ein Vorschlag. Gebucht wird nach Prüfung, mit Protokoll.

Wer das Modell an bexio anbinden will, findet im Ratgeber bexio API mit WordPress verbinden, wie die Schnittstelle funktioniert. Wer die Abläufe nicht selbst bauen will: Auf der Seite KI an bexio und myfactory anschliessen beschreibe ich drei Abläufe mit Freigabe und Prüfprotokoll, verarbeitet in der Schweiz.

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